WASSER MUSS in SIMMERN & UMGEBUNG ABGEKOCHT WERDEN
Was jetzt zu tun ist kurz & klar
KURZ VORWEG
Im Mai 2019 galt in Teilen der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück ein Abkochgebot für Trinkwasser.
Betroffen waren die Orte Bubach, Budenbach, Horn, Klosterkumbd, Külz, Laubach, Neuerkirch, Niederkumbd und Riegenroth.
Grund war eine Grenzwertüberschreitung von Enterokokken; zusätzlich wurde das Trinkwasser vorsorglich gechlort.
SOFORTMASSNAHMEN Abkochen erforderlich für:
Trinkwasser, Zähneputzen, Babynahrung, Eiswürfel sowie alle kalten Speisen und Getränke.
Das Wasser musste einmal sprudelnd aufkochen (rollender Siedepunkt) und anschließend abkühlen.
Kein Abkochen notwendig für:
Duschen, Händewaschen, Wäschewaschen sowie Geschirrspüler im Heißprogramm ab etwa 65 °C.
ABKOCHEN SO WURDE ES RICHTIG GEMACHT
Zunächst sollte das Kaltwasser laufen gelassen werden, bis es spürbar kühl war, um mögliches Stagnationswasser aus den Leitungen zu entfernen.
Anschließend wurde das Wasser in einem sauberen Topf zum sprudelnden Kochen gebracht.
Nach kurzem Halten des Siedepunkts ließ man das Wasser abgedeckt abkühlen.
Das abgekochte Wasser wurde in saubere, verschließbare Gefäße gefüllt und möglichst gekühlt innerhalb von 24 Stunden verbraucht.
CHLORUNG WAS BEDEUTETE DAS?
Die Chlorung war eine zulässige Sicherheitsmaßnahme des Wasserversorgers.
Ein vorübergehender Chlorgeruch oder -geschmack war möglich und gesundheitlich unbedenklich.
Praxis-Hinweis:
Abgekochtes Wasser offen oder locker abgedeckt abkühlen lassen – die Chlornote verflüchtigte sich häufig deutlich.
HINWEIS ZUR OSMOSEANLAGE
Umkehrosmose reduziert ein breites Spektrum an Stoffen und wird von vielen Nutzern auch bei temporären Wasserproblemen eingesetzt.
Wichtiger Sicherheitshinweis:
Behördliche Anordnungen haben immer Vorrang.
Bei einem offiziellen Abkochgebot sollte dieses unabhängig vom eingesetzten Filtersystem eingehalten werden.
NACH AUFHEBUNG DES ABKOCHGEBOTS
Nach der offiziellen Entwarnung wurden alle Zapfstellen im Haushalt gründlich durchgespült – zuerst kalt, dann warm, jeweils bis die Temperatur stabil war.
Perlatoren und Duschköpfe wurden gereinigt oder entkalkt.
Karaffen, Wasserbehälter und Flaschen wurden heiß ausgespült oder in der Spülmaschine gereinigt.
Bei Nutzung einer Umkehrosmoseanlage empfahl sich ein Spülzyklus; die erste Entnahme wurde verworfen.
HÄUFIGE FRAGEN FAQ
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Bis die Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück im Mai 2019 offiziell Entwarnung gab.
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Wenn das Wasser tatsächlich kochend aufgegossen wird, ist das in der Regel ausreichend. Bei Zubereitung mit lauwarmem Wasser sollte zuvor abgekocht werden.
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Das war eine Folge der Chlorung und vorübergehend.
FAZIT
Das Abkochgebot in Simmern & Umgebung im Mai 2019 zeigt, wie wichtig klare Hygieneroutinen sind.
Alles, was in den Körper gelangt, wird abgekocht; Duschen und Waschen sind in der Regel weiterhin möglich.
Mit einfachen Spül- und Hygienemaßnahmen ist der Übergang nach Aufhebung schnell und sicher erledigt.